Designrecht

„Hässlichkeit verkauft sich schlecht“. Dieses Zitat des bekannten Industriedesigners Raymond Loewy aus den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts gilt heute mehr denn je. Denn wer am Markt in der Masse des Angebots auffallen will, benötigt Produkte mit gutem und innovativem Design. Als Folge digitaler Kopier- und Reproduktionsmöglichkeiten ist Design allerdings immer leichter zu kopieren, was Produktfälschungen belegen, die in immer größerem Maße auf den Markt in der Europäischen Union drängen. Um Trittbrettfahrer abzuwehren und die Kosten der Designentwicklung zu amortisieren, ist es für gestalterisch innovative Unternehmen daher essenziell, sich durch den rechtlichen Schutz ihrer Designs wettbewerbliche Freiräume zu verschaffen.

Unsere Sozietät verfügt über eine lange Tradition und große Expertise beim Schutz der Gestaltung von Produkten. Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Strategische Beratung und Vertretung beim Schutz von Design auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene.
  • Beratung im Vorfeld und Begleitung bei der Gestaltung neuer Produkte.
  • Vorbereitung und Durchführung von Designmusteranmeldungen als eingetragene deutsche Designs (früher: deutsche Geschmacksmuster), Gemeinschaftsmuster und international hinterlegte Geschmacksmuster, auch im Wege kostengünstiger Sammelanmeldungen.
  • Gestaltung von Design-, Lizenz- und Nutzungsverträgen.
  • Verwaltung, Pflege und Überwachung von designrechtlichen Schutzrechtsportfolios.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Designmusterrechten gegenüber Produktpiraten und Trittbrettfahren.
  • Durchführung von Grenzbeschlagnahmeverfahren in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden
  • Durchführen und Auswerten von Designmusterrecherchen.
  • Nichtigkeitsverfahren gegen unberechtigt eingetragene Designmusterrechte.
  • Beratung und Vertretung in Fragen urheberrechtlichen Designschutzes und des Schutzes von Warenformmarken.
  • Beratung und Vertretung beim lauterkeitsrechtlichen Schutz vor Produktnachahmungen (sog. „ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz“).