Lizenzrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Lizenzverträgen über die Nutzung gewerblicher Schutzrechte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Vergabe und Einholung von Lizenzen von der ersten Kontaktaufnahme zu Vertragspartnern bis hin zur Unterschriftsreife des Lizenzvertrags und darüber hinaus. Ein besonderes Augenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Kartellrechtskonformität der Lizenzverträge unserer Mandanten. Die Gestaltung von FuE- Verträgen, Patentlizenz- und Know How-Verträgen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Beyer Patent- und Rechtsanwälte.