Marken und Kennzeichenrecht - Handbuch zum deutschen und europäischen Recht 2. Auflage

Rezensionen

Die zweite Auflage wird wie folgt rezensiert:

„Paul Lange, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, ein Experte im Gewerblichen Rechtsschutz, legt die zweite Auflage seines das Recht der Kennzeichen übergreifenden Handbuchs vor. Sein Hang zur universellen Betrachtung von allem, was dazu eingesetzt werden kann, Sachen und Dienstleistungen oder natürliche und juristische Personen zu bezeichnen, veranlasst ihn nun auch dazu, das HGB-Firmenrecht, den Schutz der geografischen Herkunftsangaben, das Namensrecht, das Persönlichkeitsrecht in seinen vermögenswerten Bestandteilen sowie das kennzeichenbezogene Internetrecht kommentierend zu betrachten. Kein Wunder, dass das Werk – in gerade noch lesbarem Druck – die Grenze von zweitausend Seiten streift, 6589 Randnummern bietet und in den einzelnen der insgesamt zehn Kapitel bis über sechstausend Fußnoten (z. B. § 7 Schutzumfang) aufweist. Das alles strömt aus einem Kopf – große Hochachtung.…

Die umfassende Verarbeitung der Rechtsprechung der Unionsgerichte wie der nationalen Gerichte gibt dem Rechtssuchenden die Gewissheit, auf gesicherten Pfaden geführt zu werden. Aber auch der Querdenker, ohne den das Recht starr bliebe, findet bei Lange manche Anregung, seinen Fall in besonderem Licht sehen zu dürfen und damit vielleicht auch die Rechtsprechung beeinflussen zu können. Es bleibt bei der Beurteilung meines Vorgängers im Amt und in der Rezension der Vorauflage (Erdmann, GRUR 2006, 835 [836]): Wer einmal mit diesem Handbuch gearbeitet hat, wird es immer wieder heranziehen.“
Vors. Richter am BGH a. D. Prof. Dr. Eike Ullmann, Karlsruhe, GRUR 2013, 270

„Dieses Werk nötigt schlichtweg Ehrfurcht ab. Ein derart umfangreiches und umfassendes Handbuch des deutschen und europäischen Markenrechts aus der Feder eines einzelnen Autors ist fast unvorstellbar, sieht man einmal von Fezers Markenrecht-Kommentar ab. Das Ergebnis überzeugt, weshalb das Werk schon für seine 1. Auflage zu Recht von Teplitzky (WRP 2006, 489) und Erdmann (GRUR 2006, 835) mit großer Begeisterung aufgenommen und einhellig gelobt wurde. Der Autor Paul Lange, Honorarprofessor und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz in Düsseldorf, kennt das Markenrecht aus seiner jahrzehntelangen Beratungspraxis für große Industrieunternehmen, was für den durchgehend hohen Praxisbezug bei der Darstellung der Materie einer der ganz großen Vorzüge dieses Buches ist. Dass dieses Handbuch schließlich von einem einzigen Autor verfasst worden ist, ermöglicht ihm einen souveränen Überblick über die gesamte Materie und vermeidet die bei den anderen Handbüchern und Kommentaren üblichen Überschneidungen oder Divergenzen, die indes - auch das sei an dieser Stelle angemerkt – mitunter zu fruchtbaren Diskussionen innerhalb eines Werks führen können. …“
RA Dr. Lucas Elmenhorst, WRP 2013, 253.