Update: real, -SB Warenhaus / DFB: Markenstreit um die heraldische Nachahmung des Bundesadlers

Datum: 
21.01.2015

Wegen der häufigen Anfragen zur Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fussball-Bund und der real,- SB Warenhaus GmbH teilen wir zum Stand des Rechtsstreits folgendes mit:

Mit einstweiliger Verfügung hatte das Landgericht München I der real,- SB Warenhaus GmbH vorläufig verboten, Automatten und Retro-Shirts zu vertreiben, die bestimmte Embleme mit Adlergestaltung enthalten. Die Verfügung wurde auf Antrag der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH erlassen. Die DFB-Wirtschaftsdienste GmbH sah in den Emblemen eine Verletzung zweier Marken des Deutschen Fussball-Bundes, die das auf den Trikots der deutschen Fussball-Nationalmannschaft abgebildete Adler Logo und die Worte DEUTSCHER FUSSBALL-BUND enthalten.

Auf die Berufung der real,- SB Warenhaus GmbH gegen das Verfügungsurteil fand am 11.12.2014 vor dem Oberlandesgericht München eine mündliche Verhandlung statt, Aktenzeichen 6 U 3249/14.

Über diese Verhandlung hat die Presse wie folgt berichtet:

http://www.huffingtonpost.de/2014/12/12/dfb-logo-real-oberlandesgericht-muenchen_n_6314382.html  

sowie

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dfb-gegen-real-hat-der-bundesadler-nasenloecher-1.2264465.

Das Oberlandesgericht wird nunmehr am 5.2.2015 in dem Verfügungsstreit entscheiden, ob die einstweilige Verfügung wegen Verletzung der Marken des DFB aufrecht erhalten bleibt.

Parallel zu diesem Verfügungsverfahren findet ein Hauptsacheverfahren statt, in dem über die Markenverletzung durch die Automatten und die Retro-Shirts endgültig entschieden wird. Es ist derzeit in erster Instanz vor dem Landgericht München I anhängig.

Wie die Presse berichtet hat, hat die real,- SB Warenhaus GmbH parallel Löschungsanträge gegen die beiden Angriffsmarken des DFB gestellt und zwar vor dem deutschen Patent-und Markenamt gegen die deutsche Markenregistrierung sowie vor dem Harmonisierungsamt in Alicante gegen die Gemeinschaftsmarkenregistrierung für das Gebiet der Europäischen Union. Der Löschungsantrag gegen die Gemeinschaftsmarke des DFB ist über folgenden Link abrufbar:

http://www.huffingtonpost.de/2014/07/23/adler-logo-dfb-trikot_n_5614178.html?utm_hp_ref=germany

Am 8.1.2015 hat das Deutsche Patent- und Markenamt auf Anfrage von DPA mitgeteilt, dass über den Löschungsantrag gegen die deutsche Markeneintragung des DFB nicht vor Sommer 2015 entschieden wird: http://www.derwesten.de/sport/logo-streit-um-dfb-adler-entscheidet-sich-nicht-vor-sommer-id10214778.html .

Über den Zeitpunkt einer Entscheidung des Harmonisierungsamtes über den Bestand der Gemeinschaftsmarke des DFB liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.